Mitglied werden - Fischereiverein Selb e.V

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Die Mitgliedschaft im Fischereiverein Selb e.V.



Wie treten Sie dem Verein bei?


Auszug aus der Vereinssatzung:

§3 - Mitgliedschaft


Die Mitgliedschaft beim Fischereiverein Selb ist freiwillig. Der Fischereiverein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, kooperativen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Kooperative Mitglieder sind öffentliche Körperschaften, juristische Personen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Industrie- und Wirtschaftsbetriebe etc. Ehrenmitglieder können durch Beschluss der Mitgliederversammlung Persönlichkeiten werden, die sich um die Belange des Vereins im besonderem Maße verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung beim Vorstand beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vereinsausschuss. Eine Ablehnung der Aufnahme hat schriftlich zu erfolgen; die Gründe für die Ablehnung brauchen nicht bekannt gegeben zu werden. Beschwerde zur Mitgliederversammlung ist zulässig.

Die Mitgliedschaft beginnt bzw. endet mit Eintragung oder Löschung im Mitgliederverzeichnis.

Mit Erwerb der Mitgliedschaft bekennen sich die Mitglieder zu einer positiven Einstellung zur Natur und Umwelt, zur kameradschaftlichen Grundhaltung sowie zu der Pflicht, den Verein und seine Aufgabe in jeder Weise zu fördern.

Die Mitglieder handeln eigenverantwortlich. Der Verein haftet in keiner Weise für Schäden, die die Mitglieder Dritten oder auch sich selbst zufügen.


- >>> Gebühren <<< -



Hier bekommen Sie den << Aufnahmeantrag >> und die komplette << Satzung >>

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