Regeln-Jahresschein - Fischereiverein Selb e.V

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Allgemeine Bestimmungen:

Fangbuch:


Das Fangbuch und die Jahreskarte sind stets mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollpersonen vorzulegen.
Ein im Setzkescher befindlicher oder getöteter Fisch gilt als angeeignet und ist sofort ins Fangbuch einzutragen.
Gehälterte Fische dürfen nicht mehr zurückgesetzt bzw. ausgetauscht werden.
Die Fangangaben erfolgen in Zentimeter.


Fangmenge:


Fischart

pro Tag

pro Woche

pro Jahr

Karpfen

2

6

20

Schleie

2

 

25

Forelle

2

6

25

Hecht oder Zander

1

2

10

Waller

1

 

3

Graskarpfen

1

 

5

Brachsen und Güster sind dem Gewässer zu entnehmen und dürfen nicht zurückgesetzt werden,
daher gelten für diese Fischarten keine Fangbeschränkungen.

Für jede weitere Fischart gilt eine Fangbeschränkung von zwei Stück pro Angeltag.


Angeltag:

1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 01.00 Uhr;
von 01.00 Uhr bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang gilt
das Nachtangelverbot.

Angelwoche:

Montag bis Sonntag

Jeder Angler ist verpflichtet, einen eigenen Setzkescher zu benutzen.
Es gelten die gesetzlichen bzw. die vereinsinternen Schonmaße und Schonzeiten!

Vereinsinterne Schonmaße und Schonzeiten:

Schonzeit Hecht und Zander: 01.01. bis 30.06.
Schonmaß Wels: 70 cm.
Schonmaß Graskarpfen: 70 cm.

Kein Schonmaß für Aale


Aufgrund von Hegemaßnahmen/Reproduktion sind Karpfen im M1 ab 70cm schonend zurückzusetzen.

Angeln:

  • Die Angelgewässer (Markgrafenteiche M1/M2 u. Steinfurtteich) können bei eisfreiem Wasser

   ab der Ausgabe der Jahreskarte bis zum 31.12. beangelt werden.

  • Erlaubt sind zwei Ruten mit je einer Anbissstelle

   Jedoch darf nur eine der Ruten zum Raubfischangeln verwendet werden.

  • Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet.


  • Die Verwendung eines Gaffs ist untersagt.


  • Kunstköder und Köderfische sind bis zur Freigabe der Raubfische untersagt.


  • Am Tag vor dem Königsfischen und nach dessen Beendigung und ebenfalls

   am Tag der Herbstversammlung sind die Gewässer gesperrt.

Verhalten:

  • Es besteht kein Anspruch auf einen eigenen bzw. bestimmten Angelplatz.


  • Es ist verboten, Ufer- und Wasserpflanzen zu zerstören oder zu entwenden und Gehölze

   aller Art abzubrechen oder abzusägen.

  • Die Fahrverbote sind strikt einzuhalten.


  • Offenes Feuer, Zelten ist an den Gewässern untersagt.


  • Bei  der  Ausübung  der  Fischerei  sind  die gesetzlichen

   Bestimmungen   einzuhalten   und   den   Anordnungen der
   Fischereiaufseher Folge zu leisten.

Bei Zuwiderhandlung wird die Angelerlaubnis eingezogen.


Folgende Zuwiderhandlungen werden mit Entzug der Fischereierlaubnis
und 14-tägiger Gewässersperre geahndet!


-
Nicht eintragen des angeeigneten Fanges in die Fangliste.
 Als „nicht eingetragen" gilt, wenn die Angeln bereits wieder
 ausgebracht wurden, ohne den Fisch einzutragen.

- Befahren der gesperrten Wege ohne Fahrgenehmigung

- Betreten der ausgewiesenen Schutz- und Ruhezonen

- Missachtung der Schonzeiten

Im Wiederholungsfälle droht ggf. eine Gewässersperre für die restliche Saison.
Ausbringen einer dritten Rute hat den Entzug der Fischereierlaubnis und eine Gewässersperre für die restliche Saison zur Folge.

Die Vorstandschaft des Fischereiverein Selb e.V

Aktuelle Informationen, Termine und Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Fischerhütte.

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